Bei der zu bevorzugenden Tatbestandsfeststellung kommt es nicht so sehr darauf an, daß die absolute Wahrheit eruiert wird, sondern daß des Streitens ein Ende werde.
Hätte das Suchen nach dem "wirklichen" Tatbestand, das forschen nach der "Wahrheit" kein Ende - und wie könnte es ein Ende haben, da dem Menschen doch absolute Wahrheit
unerreichbar bleibt -, dann würde das gerechteste Recht im Prozess seiner Anwendung vereitelt.
Darum will das positive Recht vor allem eine Friedensordnung sein. Auch im Interesse von "Ruhe und Sicherheit" muß es ausgeschlossen sein, daß jeder beliebig seine subjektive Meinung über das, was gerecht sei, an Stelle der von der "berufenen Autorität" gesetzten, Normen stellen dürfe.
Anstelle des Ideals der Gerechtigkeit tritt mit dem Prinzip der Rechtskraft das Ideal des Friedens. Und dieses Friedensideal ist dem Gerechtigkeitsideal direkt entgegengesetzt.
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Arroganz ist Ignoranz in Toleranz
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Das Wort ist der Schatten der Tat.